Rechtsprechung
BSG, 22.02.1974 - 3 RK 59/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 37, 127
- NJW 1974, 1581
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Soweit der 3. Senat in diesem Urteil darauf hinweist, daß er zur früheren Rechtslage abweichend entschieden habe (vgl BSGE 7, 164; 37, 127 = SozR 2200 § 313a Nr. 1), führt er selbst aus, daß dem "derzeitigen Rechtszustand" (§ 180 Abs. 4 RVO i.d.F. des KVKG) nur seine Entscheidung vom 12. Dezember 1979 gerecht werde.Zu diesem Gesamteinkommen wurde früher auch der Ehegattenunterhalt gerechnet und damit die Heranziehung des Einkommens des erwerbstätigen Ehegatten gerechtfertigt (BSGE 7, 164; 37, 127 = SozR 2200 § 313a Nr. 1;… BSGE 42, 4g = SozR 2200 § 313a Nr. 3).
- BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R
Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied - …
Beim Gesamteinkommen des (einkommenslosen) Mitglieds sollten zunächst die Unterhaltsleistungen des Ehegatten berücksichtigt und dabei an dessen Nettoeinkommen angeknüpft werden (…BSGE 7, 164, 168 = SozR Nr. 1 zu § 313a RVO; BSGE 37, 127, 128 = SozR 2200 § 313a Nr. 1). - BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe - …
Beide Begriffe entsprechen einander (BSGE 7, 164, 167; 37, 127, 128;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 8. Aufl bis einschließlich 49. Nachtrag, S. 346 c).Unter Gesamteinkommen iS des § 313a Abs. 1 RVO sind daher nicht nur die Einkünfte der Einkunftsarten iS der §§ 2 Abs. 1, 13 bis 23 EStG, sondern auch Unterhaltsleistungen oder sonstige Zuwendungen verstanden worden (BSGE 7, 164; 37, 127: Unterhaltsleistungen; BSGE 42, 49, 52: Einkommen des Ehemannes einer Versicherten; BSGE 10, 78; Sachleistungen Dritter;… Bayer. LSG aaO: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
- BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 27/74 Versicherten zu verstehen ist (BSGE 7, 164, 167; 37, 127, 128 = SozR 22005 313 a Nr. 1).
5. Senat des BSG in BSGE 37, 127 - SozR 2200 5 515 & Nr. 1).
- BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
Strafgefangener - Krankenversicherung
So haben ledige Versicherte bei gleich hohem Arbeitsentgelt genau so hohe Beiträge zu zahlen wie verheiratete Versicherte, obwohl bei diesen die Inanspruchnahme von Leistungen in der Regel höher sein wird, weil sie gemäß § 205 RVO für ihre Familienangehörigen einen Anspruch auf Familienkrankenhilfe haben (vgl. dazu BSGE 37, 127, 129; 56, 259, 260 f). - BSG, 15.05.1984 - 12 RK 59/81
Differenzierung von Beiträgen - Freiwillige AOK-Mitglieder - Verstoß gegen …
Auch ein gesteigerter Leistungsbedarf, der mit dem Familienstand und der Zahl der familienhilfeberechtigten Angehörigen des Versicherten zusammenhängt, soll in der gesetzlichen Krankenversicherung - anders als in der privaten - nicht durch höhere Beiträge der betreffenden Versicherten finanziert, sondern aus Gründen der Solidarität, aller Versicherten von der Versichertengemeinschaft getragen werden (BSGE 37, 127, 129). - BSG, 17.12.1985 - 12 RK 38/83
Gesetzliche Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes
- maßgeblich (BSGE 37, 127, 129), sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen, die sich bei abhängig Beschäftigten in der Höhe des Arbeitsverdienstes ausdrückt. - BSG, 04.06.1981 - 8a RK 10/80
Härtefall - Herabsetzung des Versicherungsbeitrages - Mindestgrundlohn - …
sprechung des 3. Senats, in der der Beitragsberechnung nur der Unterhalt zugrunde gelegt wurde, der auf die Ehefrau entfiel - BSGE 37, 127). - BSG, 11.04.1984 - 12 RK 55/82
Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge - Erwerbstätige Rentner - Ermäßigung …
maßgeblich (…BSG SozR Nr. 70 zu Art. 3 GG; BSGE 37, 127, 129), sondern die wirtschaftliche Lage der Beitragspflichtigen, die sich bei abhängig Beschäftigten in der Höhe des Arbeitsverdienstes ausdrückt. - BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 7/78
Familienhilfe - Krankenversicherung - Knappschaft - Rente - Gesamteinkommen - …
Das Gesetz enthielt zwar bereits vor Inkrafttreten des SGB 4 an verschiedenen Stellen den Begriff des Gesamteinkommens (vgl § 176 Abs. 1, § 178 und § 313a RVO), der von der Rechtsprechung anders verstanden wurde als die in § 16 SGB 4 enthaltene Legaldefinition (vgl hierzu BSGE 7, 164, 167; BSGE 37, 127, 128 = Sozialrecht 2200 § 131a Nr. 1; Sozialrecht 2200 § 313a Nr. 6 mwN). - BSG, 22.06.1979 - 3 RK 8/79
Familienhilfe - Familienkrankenhilfe - Krankenkasse - Krankenversicherung - Rente …
- BSG, 22.06.1979 - 3 RK 86/78
Familienhilfe - Familienkrankenhilfe - Gesamteinkommen - Definition - Anrechnung …